Häufig gestellte Fragen zu Immobilien
Verkauf / Kauf / Miete
(Sollte Ihre Fragen nicht aufgelistet sein, übersenden Sie uns diese bitte per Kontaktformular)
> Wie hoch ist die Provision?
- Verkaufserlös bis € 36.336,-: 4% des Kaufpreises (zuzügl. 20 % USt)
- Verkaufserlös von € 36.336,- bis € 48.448,-: € 1.453,46 (zuzügl. 20% USt)
- Verkaufserlös ab € 48.448,-: 3% des Kaufpreises (zuzügl. 20 % USt)
> Wann wird die Provision fällig?
Die Provision ist bei Ankauf der vermittelten Immobilie zu bezahlen (Unterzeichnung eines verbindlichen Kaufanbots)
> Welche Kosten kommen neben der Provision als Käufer noch auf mich zu?
Sämtliche Nebenkosten die beim Erwerb von Immobilien anfallen entnehmen Sie bitte der Nebenkostenübersicht (LINK).
Die Kosten der Vertragserrichtung und Verkaufsabwicklung trägt üblicherweise der Käufer alleine.
Sie können daher selbst wählen, welcher Anwalt/Notar den Kaufvertrag durchführen soll. Wir empfehlen jedoch unseren Anwalt (LINK) zu beauftragen, der aufgrund unserer langjährigen Zusammenarbeit äußerst kulante Honorare verrechnet und darüber hinaus eine rasche Kaufabwicklung durchführt.
Die Kosten der grundbücherlichen Änderungen durch Belastungen (insbesondere bei Bestehen von Krediten), die dem Verkäufer zuzuordnen sind, müssen Sie jedoch nicht bezahlen.
> Wie lange dauert es bis ich Eigentümer bin und einziehen kann?
Sobald Sie eine geeignete Immobilie gefunden haben, wird ein Kaufanbot (Vorvertrag) von Ihnen unterzeichnet. Sobald der Verkäufer dieses angenommen hat (Gegenzeichnung), wird ein Anwalt/Notar mit der Erstellung eines Kaufvertrags beauftragt.
Nachdem der Vertrag unterzeichnet wurde dauert es im Normalfall noch etwa 2-4 Wochen bis Sie als Eigentümer im Grundbuch aufscheinen. Die tatsächliche Übergabe der Wohnung können Sie selbst mit dem Verkäufer festlegen. Üblicherweise wird der Tag der Vertragsunterzeichnung gewählt. Abweichende Vereinbarungen (z.B.: zum Monatsersten sind natürlich möglich)
> Was muss ich beachten wenn das Objekt gefördert ist?
Wenn der Verkäufer beim Kauf/Bau der Immobilie Fördergelder in Anspruch genommen hat, darf in vielen Fällen nur eine bestimmte Kaufsumme verlangt werden (Angemessenheit des Kaufpreises).
Achtung: Ansonsten kann die Förderung nicht übernommen werden und muss in voller Höhe zurückbezahlt werden! Darüber hinaus müssen noch einige andere Kriterien erfüllt werden.
Die Regeln sind für Häuser und Wohnung höchst unterschiedlich. Lassen Sie sich von uns beraten (KONTAKT)!
Kontakt Förderstelle Wien:
Magistrat der Stadt Wien - MA 50
Muthgasse 62
1194 Wien
Tel: 01 4000-74819 oder 74820
Fax: 01 4000-99-74810
E-Mail: post@ma50.wien.gv.at
www.wien.gv.at
> Wie läuft der Kaufprozess ab?
Sobald Sie eine geeignete Immobilie gefunden haben wird ein Kaufanbot (Vorvertrag) von Ihnen unterzeichnet. Sobald der Verkäufer dieses angenommen hat (Gegenzeichnung) wird von Ihnen ein Anwalt/Notar (LINK) mit der Erstellung eines Kaufvertrags beauftragt. In der Zwischenzeit wird üblicherweise die Kaufsumme samt Nebengebühren von Ihnen auf das Treuhandkonto des Vertragserrichters überwiesen.
Sobald der Vertrag erstellt wurde und Einigkeit über die Inhalte des Vertrages herrscht kann dieser unterzeichnet werden. Nach Unterzeichnung des Vertrages (unter Aufsicht eines Notars zur Beglaubigung) beantragt der Vertragserrichter Sie als neuen Eigentümer ins Grundbuch einzutragen bzw. bestehende Lasten aus dem Grundbuch zu entfernen. Sobald Sie eingetragen sind muss der Vertragserrichter die Kaufsumme dem Verkäufer überweisen.
> Was bedeutet „lastenfrei“?
Wenn eine Kaufsumme lastenfrei (= inkl. Lasten) angeboten wird, bedeutet dies das allfällige Kredite oder sonstige Belastungen bereits im Gesamtpreis berücksichtigt wurden. D.h. zur genannten Kaufsumme gewährleistet der Eigentümer dem neuen Käufer Eigentum am Kaufgegenstand ohne grundbücherliche oder außerbücherliche Belastungen zu verschaffen. Sollte der Käufer die Belastungen direkt übernehmen, werden Sie vom angebotenen Gesamtpreis in Abzug gebracht.
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