Häufig gestellte Fragen zu Immobilien
Verkauf / Kauf / Miete
(Sollte Ihre Fragen nicht aufgelistet sein, übersenden Sie uns diese bitte per Kontaktformular)
> Wie hoch ist die Provision?
- Verkaufserlös bis € 36.336,-: 4% des Kaufpreises (zuzügl. 20 % USt)
- Verkaufserlös von € 36.336,- bis € 48.448,-: € 1.453,46 (zuzügl. 20% USt)
- Verkaufserlös ab € 48.448,-: 3% des Kaufpreises (zuzügl. 20 % USt)
> Wann wird die Provision fällig?
Die Provision ist im Erfolgsfalle nach Verkauf der Immobilie zu bezahlen. (Gegenzeichnung des Kaufanbots)
> Was ist ein Alleinvermittlungsauftrag /schlichter Maklervertrag?
Ein Maklervertrag berechtigt üblicherweise den Makler Ihre Immobilie zum gewünschten Preis anzubieten, zu bewerben, Besichtigungen durchzuführen und einen geeigneten Käufer dafür zu finden.
Beim schlichten Maklervertrag haben Sie auch die Möglichkeit daneben selbst einen Käufer zu finden bzw. andere Firmen zu beauftragen. Dies hat den erheblichen Nachteil, dass die Maklerfirma, aufgrund der unsicheren Verkaufschancen dementsprechend weniger Geld investieren wird, um Ihre Immobilie entsprechend zu bewerben. Weiters kommt es häufig zu Mißverständnissen und Doppelbewerbungen derselben Immobilie im selben Werbemedium, was einen unseriösen Eindruck bei potentiellen Käufern bewirkt.
Bei einem Alleinvermittlungsauftrag verpflichten Sie sich auf eine bestimmte Zeit (üblicherweise 6 Monate), dass der Makler Ihre Immobilie exklusiv anbieten darf. In diesem Fall ergeben sich die oben angeführten Problemstellungen nicht, der Makler ist auch hier gesetzlich verpflichtet entsprechende Werbemaßnahmen zu setzen, um Ihre Immobilie bestmöglich zu verkaufen. Eine Provision ist auch hier nur im Erfolgsfalle zu entrichten.
> Welche Kosten kommen neben der Provision als Verkäufer noch auf mich zu?
Dem Verkäufer entstehen grundsätzlich bei der Vermittlung keine weiteren Kosten. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung besteht nun seit 01.01.2010 die Verpflichtung beim Verkauf einer Immobilie einen Energieausweis vorzulegen. Sollte noch kein Energieausweis erstellt worden sein, ist dies vom Verkäufer zu bezahlen (ca. € 200 – 400 für ein EFH, WHG).
Die Kosten der Vertragserrichtung und Verkaufsabwicklung trägt der Käufer alleine. Die Kosten der grundbücherlichen Änderungen durch Belastungen (insbesondere bei Bestehen von Krediten), die dem Verkäufer zuzuordnen sind, können jedoch dem Verkäufer durch den Vertragserrichter in Rechnung gestellt werden.
> Wie lange dauert es bis ich mein Geld bekomme?
Sobald ein geeigneter Käufer gefunden wurde wird ein Kaufanbot (Vorvertrag) vom Käufer unterzeichnet. Sobald Sie dieses angenommen haben (Gegenzeichnung) wird ein Anwalt/Notar mit der Erstellung eines Kaufvertrags beauftragt (üblicherweise wird dieser vom Käufer gewählt, da er diesen letztlich auch alleine bezahlen muss). Sobald dieser erstellt wurde und Einigkeit über die Inhalte des Vertrages herrscht kann dieser unterzeichnet werden. Danach dauert es im Normalfall noch etwa 2-4 Wochen bis Sie Ihr Geld erhalten.
> Was muss ich beachten wenn meine Wohnung/Haus gefördert wurde?
Wenn Sie beim Kauf/Bau Ihrer Immobilie Fördergelder in Anspruch genommen haben, dürfen Sie in vielen Fällen nur eine bestimmte Kaufsumme verlangen (Angemessenheit des Kaufpreises).
Achtung: Ansonsten muss die Förderung in voller Höhe zurückbezahlt werden! Darüber hinaus muss der Käufer noch einige andere Kriterien erfüllen. Die Regeln sind für Häuser und Wohnung höchst unterschiedlich. Lassen Sie sich von uns beraten!
Kontakt Förderstelle Wien:
Magistrat der Stadt Wien - MA 50
Muthgasse 62
1194 Wien
Tel: 01 4000-74819 oder 74820
Fax: 01 4000-99-74810
E-Mail: post@ma50.wien.gv.at
www.wien.gv.at
> Wie läuft der Verkaufsprozess ab?
Sobald ein geeigneter Käufer gefunden wurde wird ein Kaufanbot (Vorvertrag) vom Käufer unterzeichnet. Sobald Sie dieses angenommen haben (Gegenzeichnung) wird ein Anwalt/Notar mit der Erstellung eines Kaufvertrags beauftragt (üblicherweise wird dieser vom Käufer gewählt, da er diesen letztlich auch alleine bezahlen muss). Sobald dieser erstellt wurde und Einigkeit über die Inhalte des Vertrages herrscht kann dieser unterzeichnet werden. Der Käufer sollte vor Unterzeichnung des Vertrages bereits die volle Kaufsumme, sowie die Nebengebühren (LINK) auf ein Treuhandkonto des Anwalts/Notars überweisen. Nach Unterzeichnung des Vertrages (unter Aufsicht eines Notars zur Beglaubigung) beantragt der Vertragserrichter den neuen Käufer ins Grundbuch einzutragen bzw. bestehende Lasten aus dem Grundbuch zu entfernen. Sobald dies erledigt ist muss der Vertragserrichter die Kaufsumme unverzüglich an Sie überweisen.
> Was bedeutet „lastenfrei“?
Wenn eine Kaufsumme lastenfrei (= inkl. Lasten) angeboten wird, bedeutet dies das allfällige Kredite oder sonstige Belastungen bereits im Gesamtpreis berücksichtigt wurden. D.h. zur genannten Kaufsumme gewährleistet der Eigentümer dem neuen Käufer Eigentum am Kaufgegenstand ohne grundbücherliche oder außerbücherliche Belastungen zu verschaffen. Sollte der Käufer die Belastungen direkt übernehmen, werden Sie vom angebotenen Gesamtpreis in Abzug gebracht.
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